Beim überbetrieblichen Maschineneinsatz sind Schadensfälle leider nicht auszuschließen. Der § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatzpflicht sagt sinngemäß: „Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss den Schaden ersetzen“.
Nach seinem ersten Jahr als MR-Geschäftsführer konnte Michael Höhensteiger den Mitgliedern des Maschinenrings ein Rekordergebnis präsentieren. Mit 12,8 Millionen Euro Verrechnungswert verzeichnete der MR ein Wachstum von 11%. Es wurden über 20.000 Belege abgerechnet. Der Bereich der abgerechneten Arbeiten für Futterbau und Strohernte wuchs mit 26% am stärksten.