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MR Aibling-Miesbach-München e. V.

Soziale Betriebshilfe

Unter dem Begriff soziale Betriebshilfe fallen Einsätze, die Aufgrund eines sozialen Ereignisses in der Betriebsleiterfamilie zu einem Arbeitskräftemangel führen.

Bei Kur, Krankheit, Unfall und Todesfall aber auch bei erfreulichen Ereignissen wie der Geburt werden Helfer/innen zur Entlastung der Betriebsleiterfamilie eingesetzt. Die Kosten der Sozialeinsätze werden zum größten Teil von den Sozialversicherungen übernommen. Dazu muss vor, bzw. zu Beginn des Einsatzes ein Antrag bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung gestellt werden.

Achtung! Für Mitglieder, die LAK-befreit sind, werden im Falle eines Kuraufenthalts der betroffenen Person die Kosten für die Betriebshilfe nicht von der LSV übernommen.

Die Abwicklung und den Schriftverkehr mit dem Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (LSV) erledigen wir für die Landwirte. Wenn Sie Hilfe brauchen, oder Fragen haben, einfach bei uns in der Geschäftstelle melden Tel: 0 80 63 / 81 03 - 13.

Bitte dies unbedingt bei Betriebshilfeantragstellung beachten und uns gegebenenfalls darüber informieren.